Rechnungslegungsnormen
Auswirkungen neuer beziehungsweise geänderter IFRS
Die Volkswagen AG hat alle ab dem Geschäftsjahr 2013 verpflichtend anzuwendenden Rechnungslegungsnormen umgesetzt.
Im Volkswagen Konzernabschluss wurde im aktuellen Geschäftsjahr die Änderung an IAS 36 (2013) „Erzielbaren Betrag für nicht finanzielle Vermögenswerte“ freiwillig vorzeitig angewendet. Die Änderungen betreffen Klarstellungen und Korrekturen hinsichtlich der Angabepflichten zum erzielbaren Betrag gemäß IFRS 13.
Der geänderte IAS 1 führt zu einer überarbeiteten Darstellung der Gesamtergebnisrechnung. Die Posten des sonstigen Ergebnisses sind nach Änderung des Standards getrennt darzustellen. Hierbei ist zu differenzieren zwischen Posten, die nie in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden (nicht reklassifizierbar), und Posten, die bei Vorliegen bestimmter Bedingungen in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden (reklassifizierbar). Darüber hinaus müssen die entsprechenden Steuereffekte diesen beiden Gruppen zugeordnet werden. Die Volkswagen AG hat die Gesamtergebnisrechnung im Konzernabschluss entsprechend angepasst. Die weiteren Änderungen des IAS 1 haben keinen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Volkswagen Konzerns.
In diesem Zusammenhang wurde auch die Eigenkapitalentwicklung angepasst. Die Gewinnrücklagen setzen sich im Konzernabschluss aus den angesammelten Gewinnen und der Rücklage aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten zusammen. Die verbleibenden Posten wurden als übrige Rücklagen bezeichnet.
Durch die Änderungen des IAS 19 wurde die Bilanzierung der Leistungen an Arbeitnehmer angepasst. Für den Konzernabschluss der Volkswagen AG ergeben sich dadurch insbesondere folgende Auswirkungen:
- Aufstockungsbeträge für Altersteilzeitverträge sind bei dem im Volkswagen Konzern angewendeten Blockmodell ratierlich anzusammeln.
- Sofortige ergebniswirksame Erfassung eines noch nachzuberechnenden Dienstzeitaufwandes bei Pensionsverpflichtungen.
- Pensionsverpflichtung und Planvermögen sind mit einem einheitlichen Zinssatz zu verzinsen (Net Interest Approach).
Die folgenden Tabellen stellen die wesentlichen Auswirkungen aus den geänderten Vorschriften des IAS 19 dar:
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31.12.2012 |
01.01.2012 |
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Mio. € |
vor Anpassung |
Anpassung |
nach Anpassung |
vor Anpassung |
Anpassung |
nach Anpassung | ||||||
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Summe Aktiva |
309.644 |
–126 |
309.518 |
253.769 |
–61 |
253.708 |
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davon Latente Ertragsteueransprüche |
7.915 |
–79 |
7.836 |
6.333 |
–61 |
6.273 |
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davon Immaterielle Vermögenswerte |
59.158 |
–46 |
59.112 |
22.176 |
– |
22.176 |
||||||
Summe Verbindlichkeiten und Rückstellungen |
227.819 |
–296 |
227.523 |
190.416 |
–235 |
190.181 |
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davon Sonstige Rückstellungen, Rückstellungen für Pensionen |
55.032 |
–296 |
54.735 |
46.027 |
–235 |
45.792 |
||||||
Summe Eigenkapital |
81.825 |
171 |
81.995 |
63.354 |
174 |
63.528 |
||||||
davon Gewinnrücklagen |
64.429 |
167 |
64.596 |
48.898 |
172 |
49.069 |
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ZWÖLF MONATE BIS 31.12.2012 | ||||||||
Mio. € |
vor Anpassung |
Anpassung |
nach Anpassung | |||||||||
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Ergebnis vor Steuern |
25.492 |
–5 |
25.487 |
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davon übriges Finanzergebnis (inkl. Finanzierungsaufwand) |
414 |
7 |
421 |
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Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
3.608 |
–1 |
3.606 |
|||||||||
Ergebnis nach Steuern |
21.884 |
–4 |
21.881 |
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Ergebnisanteil der Aktionäre der Volkswagen AG |
21.717 |
–4 |
21.712 |
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Unverwässertes Ergebnis je Stammaktie (€) |
46,42 |
–0,01 |
46,41 |
|||||||||
Verwässertes Ergebnis je Stammaktie (€) |
46,42 |
–0,01 |
46,41 |
|||||||||
Unverwässertes Ergebnis je Vorzugsaktie (€) |
46,48 |
–0,01 |
46,47 |
|||||||||
Verwässertes Ergebnis je Vorzugsaktie (€) |
46,48 |
–0,01 |
46,47 |
Am 1. August 2012 hat die Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Porsche SE), ihren operativen Holdinggeschäftsbetrieb im Wege der Einzelrechtsübertragung in die Volkswagen AG im Zuge einer Kapitalerhöhung mit gemischter Sacheinlage eingebracht. Diese Transaktion wurde von Volkswagen nach den Vorschriften des IFRS 3 bilanziert. In diesem Zusammenhang wurden auch Altersteilzeitverpflichtungen übernommen. Die Anpassungen durch den geänderten IAS 19 sind retrospektiv vorzunehmen, das heißt, als ob die neue Rechnungslegungsmethode schon immer angewendet worden wäre. Daher ist die sich ergebende Anpassung auf den Ansatz und die Bewertung der Verpflichtung aus Altersteilzeitverträgen durch den geänderten IAS 19 zum Erwerbszeitpunkt mit dem Geschäfts- und Firmenwert zu verrechnen. Somit wurden zum 1. August 2012 folgende Anpassungen berücksichtigt: aktive Latente Ertragsteueransprüche –20 Mio. €, Immaterielle Vermögenswerte –46 Mio. € sowie Verbindlichkeiten und Rückstellungen –66 Mio. €.
Die weiteren Änderungen des IAS 19 haben keinen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Konzernabschluss der Volkswagen AG.
Die folgenden Tabellen stellen die Auswirkungen einer Beibehaltung des IAS 19 in der Fassung von 2008 auf die Bilanz zum 31. Dezember 2013 sowie auf die Gewinn- und Verlustrechnung und die Gesamtergebnisrechnung im Geschäftsjahr 2013 dar:
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31.12.2013 |
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Nach IAS 19 (2011) |
Anpassung |
Nach IAS 19 (2008) | |||
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Summe Aktiva |
324.333 |
130 |
324.463 |
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davon Latente Ertragsteueransprüche |
5.622 |
84 |
5.706 |
|||
davon Immaterielle Vermögenswerte |
59.243 |
46 |
59.289 |
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Summe Verbindlichkeiten und Rückstellungen |
234.297 |
310 |
234.607 |
|||
davon Sonstige Rückstellungen, Rückstellungen für Pensionen |
54.115 |
310 |
54.425 |
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Summe Eigenkapital |
90.037 |
–179 |
89.858 |
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davon Gewinnrücklagen |
72.341 |
–179 |
72.162 |
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ZWÖLF MONATE BIS 31.12.2013 | |||||
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Nach IAS 19 (2011) |
Anpassung |
Nach IAS 19 (2008) | |||
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Ergebnis vor Steuern |
12.428 |
50 |
12.478 |
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davon übriges Finanzergebnis (inkl. Finanzierungsaufwand) |
–2.831 |
64 |
–2.767 |
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Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
–3.283 |
5 |
–3.278 |
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Ergebnis nach Steuern |
9.145 |
56 |
9.201 |
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Ergebnisanteil der Aktionäre der Volkswagen AG |
9.066 |
56 |
9.122 |
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Unverwässertes Ergebnis je Stammaktie (€) |
18,63 |
0,11 |
18,74 |
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Verwässertes Ergebnis je Stammaktie (€) |
18,63 |
0,11 |
18,74 |
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Unverwässertes Ergebnis je Vorzugsaktie (€) |
18,69 |
0,11 |
18,80 |
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Verwässertes Ergebnis je Vorzugsaktie (€) |
18,69 |
0,11 |
18,80 |
Durch IFRS 13 werden generelle Vorschriften zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes in einem separaten Standard geregelt. Die Vorschriften des IFRS 13 zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes werden entsprechend berücksichtigt. Wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzernabschlusses der Volkswagen AG haben sich bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes nicht ergeben. Darüber hinaus ergeben sich durch IFRS 13 insbesondere Auswirkungen auf den Konzernanhang. Es wurden Informationen zu den Hierarchiestufen von bestimmten Vermögenswerten und Schulden sowie weitere Erläuterungen zur Ermittlung des Fair Values ergänzt.
Durch die Änderung an IFRS 7 ergeben sich zusätzliche Angaben hinsichtlich der Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten. Die zusätzlichen Berichtspflichten betreffen insbesondere die Angabe von Aufrechnungsvereinbarungen, bei denen die Aufrechnung von bestimmten künftigen Ereignissen abhängig ist.
Die sonstigen im Geschäftsjahr 2013 erstmalig anzuwendenden Rechnungslegungsnormen haben auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Konzernabschluss der Volkswagen AG keinen nennenswerten Einfluss.
Nicht angewendete neue beziehungsweise geänderte IFRS
Die Volkswagen AG hat in ihrem Konzernabschluss 2013 die nachstehenden Rechnungslegungsnormen, die vom IASB bereits verabschiedet worden sind, die aber für das Geschäftsjahr noch nicht verpflichtend anzuwenden waren, nicht berücksichtigt.
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Standard/Interpretation |
Veröffentlicht durch das IASB |
Anwendungspflicht1 |
Übernahme durch EU |
Voraussichtliche Auswirkungen | ||||||
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IFRS 9 |
Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung |
12.11.2009/ |
wird noch festgelegt |
Nein |
Veränderte Erfassung von Fair-Value-Änderungen bisher als zur Veräußerung verfügbar eingestufter Finanzinstrumente |
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IFRS 9 |
Finanzinstrumente: Hedge Accounting |
19.11.2013 |
wird noch festgelegt |
Nein |
Erweiterung der Designationsmöglichkeiten, vereinfachte Effektivitätsüberprüfungen, Ausweitung der Anhangangaben |
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Finanzinstrumente: Anwendungszeitpunkt und Übergangsregelungen zu IFRS 9 und IFRS 7 |
16.12.2011 |
wird noch festgelegt |
Nein |
Ausweitung der Anhangangaben |
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IFRS 10 |
Konzernabschlüsse |
12.05.2011 |
01.01.2014 |
Ja |
Keine wesentlichen Auswirkungen |
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IFRS 11 |
Gemeinsame Vereinbarungen |
12.05.2011 |
01.01.2014 |
Ja |
Keine wesentlichen Auswirkungen |
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IFRS 12 |
Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen |
12.05.2011 |
01.01.2014 |
Ja |
Erweiterte Anhangangaben zu Anteilen an anderen Unternehmen |
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Übergangsregelungen zu IFRS 10, IFRS 11, IFRS 12 |
28.06.2012 |
01.01.2014 |
Ja |
Keine wesentlichen Auswirkungen |
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Investmentgesellschaften (Ergänzungen zu IFRS 10, IFRS 12, IAS 27) |
31.10.2012 |
01.01.2014 |
Ja |
Keine |
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IFRS 14 |
Regulatorische Abgrenzungsposten |
30.01.2014 |
01.01.2016 |
Nein |
Keine |
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IAS 19 |
Leistungen an Arbeitnehmer: Leistungsorientierte Pläne – Beitragszahlungen von Arbeitnehmern |
21.11.2013 |
01.01.2015 |
Nein |
Keine wesentlichen Auswirkungen |
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IAS 27 |
Einzelabschlüsse |
12.05.2011 |
01.01.2014 |
Ja |
Keine |
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IAS 28 |
Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen |
12.05.2011 |
01.01.2014 |
Ja |
Keine |
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IAS 32 |
Finanzinstrumente: Darstellung –Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden |
16.12.2011 |
01.01.2014 |
Ja |
Keine wesentlichen Auswirkungen |
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IAS 39 |
Finanzinstrumente: Novationen von Derivaten und Fortführung des Hedge Accounting |
27.06.2013 |
01.01.2014 |
Ja |
Keine wesentlichen Auswirkungen |
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Verbesserung der International Financial Reporting Standards 20122 |
10.12.2013 |
01.07.20144 |
Nein |
Im Wesentlichen Ausweitung der Anhangangaben im Bereich der Segmentberichterstattung |
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Verbesserung der International Financial Reporting Standards 20133 |
10.12.2013 |
01.01.2015 |
Nein |
Keine wesentlichen Auswirkungen |
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IFRIC 21 |
Öffentliche Abgaben |
20.05.2013 |
01.01.2014 |
Nein |
Keine |