Rechnungslegungsnormen

Auswirkungen neuer beziehungsweise geänderter IFRS

Die Volkswagen AG hat alle ab dem Geschäftsjahr 2013 verpflichtend anzuwendenden Rechnungslegungsnormen umgesetzt.

Im Volkswagen Konzernabschluss wurde im aktuellen Geschäftsjahr die Änderung an IAS 36 (2013) „Erzielbaren Betrag für nicht finanzielle Vermögenswerte“ freiwillig vorzeitig angewendet. Die Änderungen betreffen Klarstellungen und Korrekturen hinsichtlich der Angabepflichten zum erzielbaren Betrag gemäß IFRS 13.

Der geänderte IAS 1 führt zu einer überarbeiteten Darstellung der Gesamtergebnisrechnung. Die Posten des sonstigen Ergebnisses sind nach Änderung des Standards getrennt darzustellen. Hierbei ist zu differenzieren zwischen Posten, die nie in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden (nicht reklassifizierbar), und Posten, die bei Vorliegen bestimmter Bedingungen in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden (reklassifizierbar). Darüber hinaus müssen die entsprechenden Steuereffekte diesen beiden Gruppen zugeordnet werden. Die Volkswagen AG hat die Gesamtergebnisrechnung im Konzernabschluss entsprechend angepasst. Die weiteren Änderungen des IAS 1 haben keinen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Volkswagen Konzerns.

In diesem Zusammenhang wurde auch die Eigenkapitalentwicklung angepasst. Die Gewinnrücklagen setzen sich im Konzernabschluss aus den angesammelten Gewinnen und der Rücklage aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten zusammen. Die verbleibenden Posten wurden als übrige Rücklagen bezeichnet.

Durch die Änderungen des IAS 19 wurde die Bilanzierung der Leistungen an Arbeitnehmer angepasst. Für den Konzernabschluss der Volkswagen AG ergeben sich dadurch insbesondere folgende Auswirkungen:

  • Aufstockungsbeträge für Altersteilzeitverträge sind bei dem im Volkswagen Konzern angewendeten Blockmodell ratierlich anzusammeln.
  • Sofortige ergebniswirksame Erfassung eines noch nachzuberechnenden Dienstzeitaufwandes bei Pensionsverpflichtungen.
  • Pensionsverpflichtung und Planvermögen sind mit einem einheitlichen Zinssatz zu verzinsen (Net Interest Approach).

Die folgenden Tabellen stellen die wesentlichen Auswirkungen aus den geänderten Vorschriften des IAS 19 dar:

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31.12.2012

 

01.01.2012

Mio. €

 

vor Anpassung

 

Anpassung

 

nach Anpassung

 

vor Anpassung

 

Anpassung

 

nach Anpassung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe Aktiva

 

309.644

 

–126

 

309.518

 

253.769

 

–61

 

253.708

davon Latente Ertragsteueransprüche

 

7.915

 

–79

 

7.836

 

6.333

 

–61

 

6.273

davon Immaterielle Vermögenswerte

 

59.158

 

–46

 

59.112

 

22.176

 

 

22.176

Summe Verbindlichkeiten und Rückstellungen

 

227.819

 

–296

 

227.523

 

190.416

 

–235

 

190.181

davon Sonstige Rückstellungen, Rückstellungen für Pensionen

 

55.032

 

–296

 

54.735

 

46.027

 

–235

 

45.792

Summe Eigenkapital

 

81.825

 

171

 

81.995

 

63.354

 

174

 

63.528

davon Gewinnrücklagen

 

64.429

 

167

 

64.596

 

48.898

 

172

 

49.069

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ZWÖLF MONATE BIS 31.12.2012

Mio. €

 

vor Anpassung

 

Anpassung

 

nach Anpassung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis vor Steuern

 

25.492

 

–5

 

25.487

davon übriges Finanzergebnis (inkl. Finanzierungsaufwand)

 

414

 

7

 

421

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

 

3.608

 

–1

 

3.606

Ergebnis nach Steuern

 

21.884

 

–4

 

21.881

Ergebnisanteil der Aktionäre der Volkswagen AG

 

21.717

 

–4

 

21.712

Unverwässertes Ergebnis je Stammaktie (€)

 

46,42

 

–0,01

 

46,41

Verwässertes Ergebnis je Stammaktie (€)

 

46,42

 

–0,01

 

46,41

Unverwässertes Ergebnis je Vorzugsaktie (€)

 

46,48

 

–0,01

 

46,47

Verwässertes Ergebnis je Vorzugsaktie (€)

 

46,48

 

–0,01

 

46,47

Am 1. August 2012 hat die Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Porsche SE), ihren operativen Holdinggeschäftsbetrieb im Wege der Einzelrechtsübertragung in die Volkswagen AG im Zuge einer Kapitalerhöhung mit gemischter Sacheinlage eingebracht. Diese Transaktion wurde von Volkswagen nach den Vorschriften des IFRS 3 bilanziert. In diesem Zusammenhang wurden auch Altersteilzeitverpflichtungen übernommen. Die Anpassungen durch den geänderten IAS 19 sind retrospektiv vorzunehmen, das heißt, als ob die neue Rechnungslegungsmethode schon immer angewendet worden wäre. Daher ist die sich ergebende Anpassung auf den Ansatz und die Bewertung der Verpflichtung aus Altersteilzeitverträgen durch den geänderten IAS 19 zum Erwerbszeitpunkt mit dem Geschäfts- und Firmenwert zu verrechnen. Somit wurden zum 1. August 2012 folgende Anpassungen berücksichtigt: aktive Latente Ertragsteueransprüche –20 Mio. €, Immaterielle Vermögenswerte –46 Mio. € sowie Verbindlichkeiten und Rückstellungen –66 Mio. €.

Die weiteren Änderungen des IAS 19 haben keinen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Konzernabschluss der Volkswagen AG.

Die folgenden Tabellen stellen die Auswirkungen einer Beibehaltung des IAS 19 in der Fassung von 2008 auf die Bilanz zum 31. Dezember 2013 sowie auf die Gewinn- und Verlustrechnung und die Gesamtergebnisrechnung im Geschäftsjahr 2013 dar:

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31.12.2013

 

 

Nach IAS 19 (2011)

 

Anpassung

 

Nach IAS 19 (2008)

 

 

 

 

 

 

 

Summe Aktiva

 

324.333

 

130

 

324.463

davon Latente Ertragsteueransprüche

 

5.622

 

84

 

5.706

davon Immaterielle Vermögenswerte

 

59.243

 

46

 

59.289

Summe Verbindlichkeiten und Rückstellungen

 

234.297

 

310

 

234.607

davon Sonstige Rückstellungen, Rückstellungen für Pensionen

 

54.115

 

310

 

54.425

Summe Eigenkapital

 

90.037

 

–179

 

89.858

davon Gewinnrücklagen

 

72.341

 

–179

 

72.162

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ZWÖLF MONATE BIS 31.12.2013

 

 

Nach IAS 19 (2011)

 

Anpassung

 

Nach IAS 19 (2008)

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis vor Steuern

 

12.428

 

50

 

12.478

davon übriges Finanzergebnis (inkl. Finanzierungsaufwand)

 

–2.831

 

64

 

–2.767

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

 

–3.283

 

5

 

–3.278

Ergebnis nach Steuern

 

9.145

 

56

 

9.201

Ergebnisanteil der Aktionäre der Volkswagen AG

 

9.066

 

56

 

9.122

Unverwässertes Ergebnis je Stammaktie (€)

 

18,63

 

0,11

 

18,74

Verwässertes Ergebnis je Stammaktie (€)

 

18,63

 

0,11

 

18,74

Unverwässertes Ergebnis je Vorzugsaktie (€)

 

18,69

 

0,11

 

18,80

Verwässertes Ergebnis je Vorzugsaktie (€)

 

18,69

 

0,11

 

18,80

Durch IFRS 13 werden generelle Vorschriften zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes in einem separaten Standard geregelt. Die Vorschriften des IFRS 13 zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes werden entsprechend berücksichtigt. Wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzernabschlusses der Volkswagen AG haben sich bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes nicht ergeben. Darüber hinaus ergeben sich durch IFRS 13 insbesondere Auswirkungen auf den Konzernanhang. Es wurden Informationen zu den Hierarchiestufen von bestimmten Vermögenswerten und Schulden sowie weitere Erläuterungen zur Ermittlung des Fair Values ergänzt.

Durch die Änderung an IFRS 7 ergeben sich zusätzliche Angaben hinsichtlich der Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten. Die zusätzlichen Berichtspflichten betreffen insbesondere die Angabe von Aufrechnungsvereinbarungen, bei denen die Aufrechnung von bestimmten künftigen Ereignissen abhängig ist.

Die sonstigen im Geschäftsjahr 2013 erstmalig anzuwendenden Rechnungslegungsnormen haben auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Konzernabschluss der Volkswagen AG keinen nennenswerten Einfluss.

Nicht angewendete neue beziehungsweise geänderte IFRS

Die Volkswagen AG hat in ihrem Konzernabschluss 2013 die nachstehenden Rechnungslegungsnormen, die vom IASB bereits verabschiedet worden sind, die aber für das Geschäftsjahr noch nicht verpflichtend anzuwenden waren, nicht berücksichtigt.

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Standard/Interpretation

 

Veröf­fentlicht durch das IASB

 

Anwend­ungs­pflicht1

 

Übernahme durch EU

 

Voraussichtliche Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

IFRS 9

 

Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung

 

12.11.2009/
28.10.2010

 

wird noch festgelegt

 

Nein

 

Veränderte Erfassung von Fair-Value-Änderungen bisher als zur Veräußerung verfügbar eingestufter Finanzinstrumente

IFRS 9

 

Finanzinstrumente: Hedge Accounting

 

19.11.2013

 

wird noch festgelegt

 

Nein

 

Erweiterung der Designations­möglichkeiten, vereinfachte Effektivitäts­überprüfungen, Ausweitung der Anhangangaben

 

 

Finanzinstrumente: Anwendungszeitpunkt und Übergangsregelungen zu IFRS 9 und IFRS 7

 

16.12.2011

 

wird noch festgelegt

 

Nein

 

Ausweitung der Anhangangaben

IFRS 10

 

Konzernabschlüsse

 

12.05.2011

 

01.01.2014

 

Ja

 

Keine wesentlichen Auswirkungen

IFRS 11

 

Gemeinsame Vereinbarungen

 

12.05.2011

 

01.01.2014

 

Ja

 

Keine wesentlichen Auswirkungen

IFRS 12

 

Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen

 

12.05.2011

 

01.01.2014

 

Ja

 

Erweiterte Anhangangaben zu Anteilen an anderen Unternehmen

 

 

Übergangsregelungen zu IFRS 10, IFRS 11, IFRS 12

 

28.06.2012

 

01.01.2014

 

Ja

 

Keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

Investmentgesellschaften (Ergänzungen zu IFRS 10, IFRS 12, IAS 27)

 

31.10.2012

 

01.01.2014

 

Ja

 

Keine

IFRS 14

 

Regulatorische Abgrenzungsposten

 

30.01.2014

 

01.01.2016

 

Nein

 

Keine

IAS 19

 

Leistungen an Arbeitnehmer: Leistungsorientierte Pläne – Beitragszahlungen von Arbeitnehmern

 

21.11.2013

 

01.01.2015

 

Nein

 

Keine wesentlichen Auswirkungen

IAS 27

 

Einzelabschlüsse

 

12.05.2011

 

01.01.2014

 

Ja

 

Keine

IAS 28

 

Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen

 

12.05.2011

 

01.01.2014

 

Ja

 

Keine

IAS 32

 

Finanzinstrumente: Darstellung –Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden

 

16.12.2011

 

01.01.2014

 

Ja

 

Keine wesentlichen Auswirkungen

IAS 39

 

Finanzinstrumente: Novationen von Derivaten und Fortführung des Hedge Accounting

 

27.06.2013

 

01.01.2014

 

Ja

 

Keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

Verbesserung der International Financial Reporting Standards 20122

 

10.12.2013

 

01.07.20144

 

Nein

 

Im Wesentlichen Ausweitung der Anhangangaben im Bereich der Segmentbericht­erstattung

 

 

Verbesserung der International Financial Reporting Standards 20133

 

10.12.2013

 

01.01.2015

 

Nein

 

Keine wesentlichen Auswirkungen

IFRIC 21

 

Öffentliche Abgaben

 

20.05.2013

 

01.01.2014

 

Nein

 

Keine