24 Eigenkapital

Das Gezeichnete Kapital der Volkswagen AG ist durch auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien unterlegt. Eine Aktie gewährt einen rechnerischen Anteil von 2,56 € am Gesellschaftskapital. Neben Stammaktien existieren Vorzugsaktien, die mit dem Recht auf eine um 0,06 € höhere Dividende als die Stammaktien, jedoch nicht mit einem Stimmrecht ausgestattet sind.

Das Gezeichnete Kapital setzt sich zusammen aus 295.089.818 nennwertlosen Stammaktien und 170.148.171 Vorzugsaktien. Die Volkswagen AG hat im ersten Quartal 2013 5.393 neu geschaffene Vorzugsaktien (Nominalwert: 13.806 €) aus der Ausübung von Pflichtwandelschuldverschreibungen ausgegeben.

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19. April 2012 besteht bis zum 18. April 2017 ein Genehmigtes Kapital zur Ausgabe von neuen auf den Inhaber lautenden Stammaktien oder Vorzugsaktien von bis zu 110 Mio. €.

Durch Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 3. Dezember 2009 besteht nach der im Geschäftsjahr 2010 durchgeführten Kapitalerhöhung noch ein Genehmigtes Kapital bis zum 2. Dezember 2014 zur Ausgabe von bis zu 70.095.502 Stück neuen auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien von bis zu 179,4 Mio. €.

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22. April 2010 besteht ein Bedingtes Kapital von bis zu 102,4 Mio. € bis zum 21. April 2015, das zur Begebung von bis zu 5 Mrd. € Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen genutzt werden kann.

Volkswagen hat dieses Bedingte Kapital bisher wie folgt verwendet:

Im November 2012 hat die Volkswagen AG über eine Tochtergesellschaft, die Volkswagen International Finance N.V., Amsterdam/ Niederlande (Emittentin), eine Pflichtwandelanleihe in Höhe von 2,5 Mrd. € zum Bezug von Vorzugsaktien platziert. Das Bezugsrecht bestehender Aktionäre wurde ausgeschlossen. Die Wandelanleihe wird mit 5,50 % verzinst. Die Laufzeit der Wandelanleihe endet am 9. November 2015.

Im Juni 2013 wurde in Ergänzung zu der Pflichtwandelanleihe im November 2012 eine weitere Pflichtwandelanleihe in Höhe von 1,2 Mrd. € platziert. Die neue Pflichtwandelanleihe entspricht in ihren Ausstattungsmerkmalen der im November 2012 begebenen Pflichtwandelanleihe und wurde zum Ausgabepreis von 105,64 % des Nennbetrages begeben. Zusätzlich wurden Stückzinsen (1 Mio. €) vereinnahmt und abgegrenzt. Die Laufzeit der neuen Pflichtwandelanleihe endet ebenfalls am 9. November 2015. Aufgrund des festen Wandlungsverhältnisses wird die Pflichtwandelanleihe unter Berücksichtigung eines Agios und abgegrenzter Zinsen (69 Mio. €), Kapitalbeschaffungskosten (14 Mio. €) sowie der Abgrenzung von Steuern (49 Mio. €) in den Kapitalrücklagen mit einem Betrag in Höhe von 1.149 Mio. € und in den Finanzverbindlichkeiten mit einem Betrag in Höhe von 156 Mio. € erfasst.

Der derzeitige minimale Wandlungspreis der Pflichtwandelanleihen beträgt 150,81 €, der maximale Wandlungspreis beläuft sich auf 180,97 €. Bei Eintritt bestimmter Ereignisse ist eine Anpassung des Wandlungspreises vorgesehen. Die Wandelanleihen werden spätestens am Ende der Laufzeit durch die Ausgabe von neuen Vorzugsaktien bedient. Die Emittentin hat zu jeder Zeit das Recht, die Pflichtwandelanleihen zum minimalen Wandlungspreis zu wandeln. Daneben sehen die Anleihebedingungen vorzeitige Wandlungsmöglichkeiten vor. Von diesem Recht zur wahlweisen Wandlung wurde im Berichtszeitraum Gebrauch gemacht. Insgesamt wurde dabei ein Anleihebetrag in Höhe von 1 Mio. € zum im Zeitpunkt der Wandlung gültigen Höchstwandlungspreis in 5.393 neu geschaffene Vorzugsaktien gewandelt.

Mit Zustimmung der Hauptversammlung der MAN SE zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags am 6. Juni 2013 wurde der Anteil der Minderheitsaktionäre am Eigenkapital der MAN SE als Kapitaltransaktion mit Änderung der Beteiligungsquote aus dem Konzern-Eigenkapital ausgebucht und gleichzeitig gemäß dem Barabfindungsangebot eine Verbindlichkeit als separater Posten innerhalb der kurzfristigen Schulden erfasst. Hierdurch verringert sich das Eigenkapital des Volkswagen Konzerns um insgesamt 3.125 Mio. €. Zu weiteren Erläuterungen siehe Angaben zum Konzernkreis.

Im August 2013 hat die Volkswagen AG über eine Tochtergesellschaft, die Volkswagen International Finance N.V. Amsterdam/Niederlande (Emittentin), eine nicht besicherte, nachrangige Hybridanleihe mit einem Nominalvolumen in Höhe von 2 Mrd. € emittiert. Der Emissionserlös wurde im Rahmen einer Darlehensvereinbarung von der Emittentin an die Volkswagen AG weitergeleitet. Die Hybridanleihe hat eine unbefristete Laufzeit und wurde in zwei durch die Emittentin kündbaren Tranchen begeben. Die erste Tranche (1,25 Mrd. € mit einem Kupon von 3,875 %) ist erstmals nach 5 Jahren, die zweite Tranche (0,75 Mrd.  € mit einem Kupon von 5,125 %) nach 10 Jahren kündbar. Nach IAS 32 ist die Hybridanleihe vollständig als Eigenkapital zu klassifizieren. Das aufgenommene Kapital wurde vermindert um ein Disagio sowie die Kapitalbeschaffungskosten und unter Berücksichtigung von latenten Steuern in das Eigenkapital eingestellt. Die zu leistenden Zinszahlungen an die Anleiheinhaber werden vermindert um die Ertragsteuern direkt im Eigenkapital erfasst.

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ENTWICKLUNG DER STAMM- UND VORZUGSAKTIEN UND DES
GEZEICHNETEN KAPITALS

 

 

STÜCK

 

 

 

2013

 

2012

 

2013

 

2012

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stand am 01.01.

 

465.232.596

 

465.232.595

 

1.190.995.446

 

1.190.995.443

Kapitalerhöhung

 

 

 

1

 

 

 

3

Wandlung Pflichtwandelanleihen

 

5.393

 

 

13.806

 

Stand am 31.12.

 

465.237.989

 

465.232.596

 

1.191.009.252

 

1.190.995.446

Die Kapitalrücklage setzt sich aus dem Aufgeld von insgesamt 12.332 Mio. € (Vorjahr: 11.183 Mio. €) aus Kapitalerhöhungen, dem Aufgeld aus der Begebung von Optionsanleihen von 219 Mio. € sowie einem Einstellungsbetrag von 107 Mio. € aufgrund der in 2006 durchgeführten Kapitalherabsetzung zusammen. Im Geschäftsjahr erhöhte sich die Kapitalrücklage durch die Begebung der Pflichtwandelanleihe um 1.149 Mio. € (Vorjahr: 2.181 Mio. €). Aufgrund der teilweisen Wandlung der begebenen Pflichtwandelanleihe im Geschäftsjahr 2013 wurde ein Betrag in Höhe von 13.806 € aus der Kapitalrücklage in das Gezeichnete Kapital umgegliedert (siehe hierzu auch Anhangangabe 11). Es wurden keine Beträge aus der Kapitalrücklage entnommen.

DIVIDENDENVORSCHLAG

Die Dividendenausschüttung der Volkswagen AG richtet sich gemäß § 58 Abs. 2 AktG nach dem im handelsrechtlichen Jahresabschluss der Volkswagen AG ausgewiesenen Bilanzgewinn. Nach dem handelsrechtlichen Abschluss der Volkswagen AG ist nach Einstellung von 1.210 Mio. € in die Gewinnrücklage ein Bilanzgewinn von 1.874 Mio. € ausschüttungsfähig. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, aus dem Bilanzgewinn eine Dividende von insgesamt 1.871 Mio. €, das bedeutet 4,00 € je Stammaktie und 4,06 € je Vorzugsaktie, auszuschütten. Erst mit Beschluss der Hauptversammlung entsteht den Aktionären ein Anspruch.

Im Geschäftsjahr 2013 wurde eine Dividende in Höhe von 3,50 € je Stammaktie und 3,56 € je Vorzugsaktie ausgeschüttet.

ANTEILE VON MINDERHEITEN AM EIGENKAPITAL

Die Anteile von Minderheitsgesellschaftern (nicht beherrschende Anteile) am Eigenkapital entfallen im Wesentlichen auf Anteilseigner an der Scania AB. Zu den Erläuterungen der Ausbuchung der Anteile der Minderheitsaktionäre am Eigenkapital der MAN SE siehe Anhangangaben zum Konzernkreis.