33.3. Liquiditätsrisiko

Die Zahlungsfähigkeit und Liquiditätsversorgung des Volkswagen Konzerns wird durch eine rollierende Liquiditätsplanung, eine Liquiditätsreserve in Form von Barmitteln, bestätigten Kreditlinien sowie weltweit zur Verfügung stehenden Daueremissionsprogrammen jederzeit sichergestellt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr bestanden keine wesentlichen Risikokonzentrationen.

Die folgende Übersicht zeigt die undiskontierten vertraglich vereinbarten Zahlungsmittelabflüsse aus Finanzinstrumenten.

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FÄLLIGKEITSANALYSE UNDISKONTIERTER
ZAHLUNGSMITTELABFLÜSSE AUS FINANZINSTRUMENTEN

 

 

VERBLEIBENDE
VERTRAGLICHE FÄLLIGKEITEN

 

VERBLEIBENDE
VERTRAGLICHE FÄLLIGKEITEN

Mio. €

 

bis 1 Jahr

 

1–5 Jahre

 

über 5 Jahre

 

2013

 

bis 1 Jahr

 

1–5 Jahre

 

über 5 Jahre

 

2012

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Minderheits­gesellschaftern gewährte Andienungs-/
Ausgleichsrechte

 

3.638

 

 

 

3.638

 

 

 

 

Finanzschulden

 

62.263

 

61.233

 

9.565

 

133.062

 

56.609

 

61.032

 

6.273

 

123.914

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

 

18.009

 

14

 

 

18.024

 

17.264

 

4

 

 

17.269

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

 

3.455

 

1.047

 

91

 

4.593

 

3.196

 

729

 

96

 

4.021

Derivate

 

54.325

 

46.626

 

1.158

 

102.109

 

51.425

 

56.029

 

78

 

107.532

 

 

141.691

 

108.920

 

10.814

 

261.425

 

128.494

 

117.794

 

6.447

 

252.736

Die Derivate umfassen sowohl Zahlungsmittelabflüsse derivativer Finanzinstrumente mit negativem Fair Value als auch Zahlungsmittelabflüsse der Derivate mit positivem Fair Value, bei denen Bruttozahlungsausgleich vereinbart worden ist. Den Zahlungsmittelabflüssen aus Derivaten, bei denen Bruttozahlungsausgleich vereinbart worden ist, stehen Zahlungsmittelzuflüsse gegenüber, die in dieser Fälligkeitsanalyse nicht ausgewiesen werden. Bei Berücksichtigung dieser Zahlungsmittelzuflüsse würden die dargestellten Zahlungsmittelabflüsse deutlich niedriger ausfallen.

Die Zahlungsmittelabflüsse aus unwiderruflichen Kreditzusagen sind, unterteilt nach vertraglichen Fälligkeiten, Anhangangabe 37 zu entnehmen.

Die maximal mögliche Inanspruchnahme aus Finanzgarantien beträgt zum 31. Dezember 2013 847 Mio. € (Vorjahr: 846 Mio. €). Finanzgarantien werden stets als sofort fällig angenommen. Sie entfallen im Wesentlichen auf Bürgschaften.