Bezüge des Vorstands

GRUNDSÄTZE UND WEITERENTWICKLUNG DER VORSTANDSVERGÜTUNG

Über das Vergütungssystem und die jeweilige Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder der Volkswagen AG beschließt das Aufsichtsratsplenum auf Vorschlag des Präsidiums. Bei der Vergütung für aktive Vorstandsmitglieder werden die gesetzlichen Vorgaben des Aktiengesetzes (AktG) und die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) umgesetzt. Insbesondere ist die Vergütungsstruktur gemäß dem Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG; § 87 Abs. 1 AktG) auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet.

Das bislang geltende Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder wurde durch die 50. Ordentliche Hauptversammlung am 22. April 2010 mit 99,44 % der abgegebenen Stimmen gebilligt. Gleichwohl machte die positive Geschäftsentwicklung des Volkswagen Konzerns in den vergangenen Jahren eine Weiterentwicklung und Neujustierung der Vorstandsvergütung und der darin enthaltenen Vergleichsparameter notwendig. Die Weiterentwicklung der Vorstandsvergütung wurde von einem Vergütungsberater begleitet, auf dessen Unabhängigkeit Aufsichtsrat und Unternehmen geachtet haben.

Die wesentlichen Änderungen im Vergütungssystem beziehen sich auf den gewährten Bonus, dessen Ermittlung auf Basis der Geschäftsentwicklung neu justiert wurde und explizit auch die individuelle Leistung der Vorstandsmitglieder berücksichtigt.

Durch die nachträgliche Anpassung der Vergleichsparameter im Bonus wurde am 22. Februar 2013 eine Abweichung von der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex in Nummer 4.2.3 Abs. 3 Satz 3 (Fassung vom 15. Mai 2012) erklärt, die eine nachträgliche Änderung von Erfolgszielen oder der Vergleichsparameter ausschließt. Diese Abweichung erfolgte einmalig im Zusammenhang mit dem Bonus für das Jahr 2012. Inzwischen wird dieser Empfehlung wieder entsprochen.

Die Höhe der Vorstandsvergütung soll im nationalen und internationalen Vergleich angemessen und attraktiv sein. Kriterien sind sowohl die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die ansonsten bei Volkswagen gilt. In diesem Zusammenhang werden regelmäßig Vergütungsvergleiche durchgeführt.

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VORSTANDSVERGÜTUNGEN 2013 (VORJAHRESWERTE IN KLAMMERN)*

 

 

 

 

BONUS

 

 

 

 

 

Fix

 

Sonder­vergütung

 

Individueller Leistungs­bonus

 

LTI

 

Gesamt

*

Die Zahlen sind jeweils für sich gerundet; das kann bei der Addition zu geringfügigen Abweichungen führen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Martin Winterkorn

 

1.907.862

 

6.002.000

 

3.001.000

 

4.095.000

 

15.005.862

 

 

(1.916.276)

 

(5.770.000)

 

(2.885.000)

 

(3.940.000)

 

(14.511.276)

Francisco Javier Garcia Sanz

 

1.241.017

 

2.233.000

 

1.116.500

 

1.820.000

 

6.410.517

 

 

(1.102.278)

 

(2.150.000)

 

(860.000)

 

(1.750.000)

 

(5.862.278)

Jochem Heizmann

 

1.209.945

 

2.233.000

 

669.900

 

1.820.000

 

5.932.845

 

 

(1.100.204)

 

(2.150.000)

 

(645.000)

 

(1.750.000)

 

(5.645.204)

Christian Klingler

 

1.241.017

 

2.233.000

 

893.200

 

1.820.000

 

6.187.217

 

 

(999.756)

 

(2.150.000)

 

(860.000)

 

(1.750.000)

 

(5.759.756)

Michael Macht

 

1.241.017

 

2.233.000

 

669.900

 

1.820.000

 

5.963.917

 

 

(995.277)

 

(2.150.000)

 

(430.000)

 

(1.750.000)

 

(5.325.277)

Horst Neumann

 

1.241.017

 

2.233.000

 

893.200

 

1.820.000

 

6.187.217

 

 

(1.062.771)

 

(2.150.000)

 

(860.000)

 

(1.750.000)

 

(5.822.771)

Leif Östling

 

1.210.126

 

2.233.000

 

669.900

 

1.820.000

 

5.933.026

 

 

(319.952)

 

(716.667)

 

(215.000)

 

(583.333)

 

(1.834.952)

Hans Dieter Pötsch

 

1.241.017

 

2.233.000

 

1.116.500

 

1.820.000

 

6.410.517

 

 

(1.025.047)

 

(2.150.000)

 

(1.075.000)

 

(1.750.000)

 

(6.000.047)

Rupert Stadler

 

1.105.310

 

2.233.000

 

893.200

 

1.820.000

 

6.051.510

 

 

(984.782)

 

(2.150.000)

 

(860.000)

 

(1.750.000)

 

(5.744.782)

Summe

 

11.638.328

 

23.866.000

 

9.923.300

 

18.655.000

 

64.082.628

 

 

(9.506.343)

 

(21.536.667)

 

(8.690.000)

 

(16.773.333)

 

(56.506.343)

BESTANDTEILE DER VORSTANDSVERGÜTUNG

Die Bezüge des Vorstands setzen sich aus fixen und variablen Bestandteilen zusammen. Durch die fixen Bestandteile ist einerseits eine Grundvergütung gewährleistet, die es dem einzelnen Vorstandsmitglied gestattet, seine Amtsführung an den wohlverstandenen Interessen des Unternehmens und den Pflichten eines ordentlichen Kaufmanns auszurichten, ohne dabei in Abhängigkeit von lediglich kurzfristigen Erfolgszielen zu geraten. Andererseits stellen variable Bestandteile, die unter anderem vom wirtschaftlichen Ergebnis des Unternehmens abhängen, eine langfristige Wirkung der Verhaltensanreize sicher.

Fixe Vergütung

Im Geschäftsjahr 2013 erhielten die Mitglieder des Vorstands eine fixe Vergütung von insgesamt 11.638.328 (9.506.343) €. Die fixen Bezüge enthalten in unterschiedlichem Umfang auch die Vergütung für die Übernahme von Mandaten bei Konzerngesellschaften und die Kosten beziehungsweise den geldwerten Vorteil aus der Gewährung von Sachbezügen und Nebenleistungen wie die Überlassung von Dienstwagen und die Übernahme von Versicherungsprämien. Steuern, die auf Sachzuwendungen entfallen, wurden im Wesentlichen von der Volkswagen AG getragen.

Die Grundvergütung wird turnusmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Variable Vergütung

Die variable Vergütung setzt sich zusammen aus einem Bonus, der sich auf die Geschäftsentwicklung der jeweils zwei vorangegangenen Jahre bezieht, und seit 2010 aus einem Long Term Incentive (LTI, langfristiger Anreiz), dem – vorbehaltlich einer Einführungsphase – eine Betrachtung der jeweils vier vorangegangenen Geschäftsjahre zugrunde liegt. Beide Komponenten der variablen Vergütung beruhen damit auf mehrjährigen Bemessungsgrundlagen und tragen sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen Rechnung.

Bonus

Der Bonus honoriert eine positive Geschäftsentwicklung des Volkswagen Konzerns. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Vorstandsvergütung werden die Bemessungsgrundlagen für den Bonus an die positive Geschäftsentwicklung der vergangenen Jahre angepasst. Als Bemessungsgrundlage des Bonus wird der Durchschnitt des Operativen Ergebnisses einschließlich des anteiligen Operativen Ergebnisses in China im Zweijahreszeitraum herangezogen. Neu ist seit dem 22. Februar 2013 insbesondere die Verankerung eines Schwellenwertes für die Bemessungsgrundlage, unterhalb dessen kein Bonus anfällt. Dieser Schwellenwert wurde für die Jahre 2012 und 2013 auf 5,0 Mrd. € festgelegt. Mittels einer Begrenzung des maximalen rechnerischen Bonusvolumens ist zudem explizit eine Begrenzung (Cap) für außerordentliche Entwicklungen vorgesehen. Für das Jahr 2012 und 2013 liegt vorbehaltlich des Leistungsbonus die rechnerische Begrenzung für den Vorstandsvorsitzenden bei 6,75 Mio. € und für die übrigen Vorstandsmitglieder bei 2,5 Mio. €. Die Systematik und die Begrenzung werden vom Aufsichtsrat regelmäßig hinsichtlich Anpassungsnotwendigkeiten überprüft.

Eine wesentliche Neuerung betrifft seit dem 22. Februar 2013 darüber hinaus die Möglichkeit des Aufsichtsrats, den sich rechnerisch auf Basis des durchschnittlichen Operativen Ergebnisses ergebenden Bonus unter Nutzung eines individuellen Anpassungsfaktors unabhängig von der maximalen rechnerischen Begrenzung um bis zu 50 % zu erhöhen, um besondere individuelle Leistungen der Vorstandsmitglieder zu vergüten. Eine Anpassung durch den Aufsichtsrat kann bei besonderen individuellen Leistungen der Vorstandsmitglieder zur Stärkung der nachhaltigen Unternehmensentwicklung vorgenommen werden. Hierbei können zum Beispiel besondere Integrationsleistungen oder die erfolgreiche Umsetzung von Sonderprojekten berücksichtigt werden.

Long Term Incentive (LTI)

Der bestehende Long Term Incentive wurde im Rahmen der Weiterentwicklung der Vorstandsvergütung nicht angepasst. Die Höhe des LTI ist abhängig vom Erreichen der Ziele der Strategie 2018. Die Zielfelder sind:

  • Top-Kundenzufriedenheit, gemessen am Kundenzufriedenheitsindex,
  • Top-Arbeitgeber, gemessen am Mitarbeiterindex,
  • Absatzsteigerung, gemessen am Wachstumsindex und
  • Steigerung der Rendite, gemessen am Renditeindex.

Der Kundenzufriedenheitsindex errechnet sich anhand von Indikatoren, die die Gesamtzufriedenheit unserer Kunden mit den ausliefernden Händlern, den Neufahrzeugen und den Servicebetrieben auf Basis des jeweils vorangehenden Werkstattbesuchs abbilden.

Der Mitarbeiterindex wird aus den Indikatoren „Beschäftigung“ und „Produktivität“ sowie der Beteiligungsquote und dem Ergebnis von Mitarbeiterbefragungen („Stimmungsbarometer“, siehe auch Kapitel Mitarbeiter) ermittelt.

Der Wachstumsindex errechnet sich aus den Indikatoren „Auslieferung an Kunden“ und „Marktanteil“.

Der Renditeindex ergibt sich aus der Entwicklung der Umsatzrendite und der Dividende der Stammaktie.

Die ermittelten Indizes zur Kundenzufriedenheit, zum Bereich Mitarbeiter und zur Absatzsituation werden addiert und das Ergebnis anschließend mit dem Renditeindex multipliziert. Diese Methodik stellt sicher, dass der LTI nur dann ausgezahlt wird, wenn der Konzern auch finanziell erfolgreich ist. Denn wird bei der Umsatzrendite der Schwellenwert von 1,5 % nicht überschritten, beträgt der Renditeindex null. Folglich liegt dann auch der Gesamtindex für das betreffende Geschäftsjahr bei null.

Auf Basis des Vier-Jahres-Durchschnitts der Gesamtindizes kann der Aufsichtsrat die Höhe des LTI-Zielbetrags in jedem Geschäftsjahr neu festlegen. Im Berichtsjahr betrug der LTI-Zielbetrag 2,25 Mio. € für den Vorstandsvorsitzenden und je 1,0 Mio. € für die übrigen Mitglieder des Vorstands; maximal wird ein Betrag von 4,5 Mio. € an den Vorstandsvorsitzenden und je 2,0 Mio. € an die übrigen Vorstandsmitglieder ausgezahlt.

Der LTI wurde dem Vorstand unter Anwendung eines Einführungsszenarios erstmals im Jahr 2011 für das Geschäftsjahr 2010 und die sich abzeichnende Entwicklung des Jahres 2011 berechnet und ausgezahlt. Im Jahr 2012 wurde die Entwicklung der Geschäftsjahre 2010 und 2011 berücksichtigt, für das Jahr 2013 ist die Entwicklung der Geschäftsjahre 2010 bis 2012 in die Berechnung eingeflossen. Ab 2014 werden der Betrachtung dann die vorangegangenen vier Jahre zugrunde gelegt.

Bei außerordentlichen Geschäftsentwicklungen kann der Aufsichtsrat eine Begrenzung der Summe der variablen Vergütungsbestandteile vornehmen (Cap).

Für Verträge mit Mitgliedern des Vorstands, die ab dem 1. Januar 2010 geschlossen wurden, besteht im Krankheitsfall Anspruch auf eine zwölfmonatige Fortzahlung der normalen Bezüge. Zuvor abgeschlossene Verträge gewähren eine sechsmonatige Fortzahlung. Bei Dienstunfähigkeit besteht Anspruch auf das Ruhegehalt. Hinterbliebene erhalten 66 2/3 % Witwenrente beziehungsweise 20 % Waisengeld bezogen auf das Ruhegehalt des ehemaligen Vorstandsmitglieds.

LEISTUNGEN BEI REGULÄRER BEENDIGUNG DER TÄTIGKEIT

Den Mitgliedern des Vorstands sind im Falle der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit ein Ruhegehalt einschließlich einer Hinterbliebenenversorgung und für die Dauer des Bezugs des Ruhegehalts die Nutzung von Dienstwagen zugesagt. Die zugesagten Leistungen werden mit Vollendung des 63. Lebensjahres gezahlt beziehungsweise zur Verfügung gestellt.

Das Ruhegehalt ergibt sich aus einem Prozentsatz des fixen Grundgehalts, das den wesentlichen Teil der in der oben stehenden Tabelle angegebenen individuellen fixen Vorstandsvergütung ausmacht. Der individuelle Prozentsatz steigt, ausgehend von einem Prozentsatz von 50 %, mit jedem Jahr der Unternehmenszugehörigkeit um zwei Prozentpunkte. In Einzelfällen werden Vordienstzeiten und erdiente Ruhegehälter angerechnet. Die vom Präsidium des Aufsichtsrats festgelegte Höchstgrenze liegt bei 70 %. Eine weitere Differenzierung dieser Leistungen nach erfolgsabhängigen Bestandteilen und Leistungen mit langfristiger Anreizwirkung erfolgt nicht. Die Herren Winterkorn, Garcia Sanz, Heizmann, Macht, Neumann und Pötsch haben zum Jahresende 2013 einen Ruhegehaltsanspruch von 70 %, die Herren Klingler und Stadler von 58 % ihres fixen Grundgehalts erreicht.

Herr Östling hat eine Versorgungszusage auf Basis der Regelungen für die Bruttoentgeltumwandlung über den Volkswagen Pension Trust e.V. erhalten. Die Zusage umfasst eine Rente wegen Alters ab Vollendung des 70. Lebensjahres sowie eine Hinterbliebenenrente. Die Volkswagen AG stellt für Herrn Östling einen jährlichen gehaltsabhängigen unternehmensfinanzierten Versorgungsaufwand zur Verfügung, der jeweils zum Jahresende in einen Rentenbaustein umgewandelt wird.

Die Pensionsverpflichtungen nach IAS 19 betrugen am 31. Dezember 2013 für Mitglieder des Vorstands 107.676.518 (103.535.287) €, der Rückstellung wurden nach IAS 19 im Berichtsjahr 9.416.406 (7.870.299) € zugeführt. In die Bewertung der Pensionsverpflichtungen sind auch die sonstigen Versorgungsleistungen wie die Hinterbliebenenrente und die Überlassung von Dienstwagen eingeflossen. Die nach handelsrechtlichen Vorschriften bewerteten Pensionsverpflichtungen betrugen 88.704.661 (75.445.501) €, der Rückstellung wurden handelsrechtlich im Berichtsjahr 13.259.160 (3.627.309) € zugeführt. Die Dynamisierung der laufenden Renten erfolgt analog zur Dynamisierung des höchsten Tarifgehalts, sofern die Anwendung des § 16 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) nicht zu einer stärkeren Anhebung führt.

Ausgeschiedene Mitglieder des Vorstands und ihre Hinterbliebenen haben im vergangenen Jahr 9.977.972 (8.797.230) € erhalten. Für diesen Personenkreis bestanden Verpflichtungen für Pensionen bewertet nach IAS 19 in Höhe von 140.165.675 (146.501.307) € beziehungsweise nach handelsrechtlichen Vorschriften in Höhe von 125.376.525 (122.324.853) €.

LEISTUNGEN BEI VORZEITIGER BEENDIGUNG DER TÄTIGKEIT

Sofern die Tätigkeit aus einem nicht von dem Vorstandsmitglied zu vertretenden wichtigen Grund beendet wird, sind die Ansprüche bei nach dem 20. November 2009 abgeschlossenen Vorstandsverträgen entsprechend der Empfehlung aus Nummer 4.2.3 Abs. 4 des DCGK auf maximal zwei Jahresvergütungen begrenzt (Abfindungs-Cap). Für vor dem 20. November 2009 abgeschlossene Vorstandsverträge wird ab der dritten Amtszeit Bestandsschutz gewährt.

Für den Fall, dass die Tätigkeit aus einem von einem Vorstandsmitglied zu vertretenden wichtigen Grund beendet wird, erfolgt keine Abfindungszahlung an das Vorstandsmitglied.

Den Mitgliedern des Vorstands sind auch für den Fall der vorzeitigen Beendigung ihrer Tätigkeit ein Ruhegehalt beziehungsweise eine Hinterbliebenenversorgung und für die Dauer des Bezugs des Ruhegehalts die Nutzung von Dienstwagen zugesagt.

Für Vorstandsverträge, die vor dem 5. August 2009 für die erste Amtszeit abgeschlossen wurden, gilt: Die nach Ausscheiden aus dem Unternehmen zu gewährende Altersversorgung ist bei einem Austritt auf Veranlassung des Unternehmens sofort und ansonsten mit Vollendung des 63. Lebensjahres zu zahlen. Werden bis zum 63. Lebensjahr auch von anderer Stelle Vergütungen bezogen, sind diese bis zu einem bestimmten Festbetrag auf den Versorgungsanspruch anzurechnen.

Für Verträge mit Vorständen für deren erste Amtszeit, die nach dem 5. August 2009 abgeschlossen wurden, gilt: Die nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen zu gewährende Altersversorgung wird mit Vollendung des 63. Lebensjahres gezahlt.

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PENSIONEN DES VORSTANDS 2013 (VORJAHRESWERTE IN KLAMMERN)1

 

Zuführung zur Pensionsrückstellung

 

Barwert zum 31. Dezember2

 

 

 

 

 

1

Die Zahlen sind jeweils für sich gerundet; das kann bei der Addition zu geringfügigen Abweichungen führen.

2

Der Betrag ist in dem in der Bilanz enthaltenen Gesamtbetrag für leistungsorientierte Zusagen erfasst (siehe Anhangangabe 29 im Konzernabschluss).

Martin Winterkorn

 

730.734

 

22.075.213

 

 

(904.811)

 

(22.835.450)

Francisco Javier Garcia Sanz

 

952.803

 

12.134.132

 

 

(842.801)

 

(11.579.920)

Jochem Heizmann

 

1.443.804

 

13.696.821

 

 

(1.303.902)

 

(12.637.000)

Christian Klingler

 

840.814

 

3.693.690

 

 

(583.862)

 

(2.961.689)

Michael Macht

 

1.045.270

 

10.632.210

 

 

(836.249)

 

(10.029.668)

Horst Neumann

 

583.826

 

17.470.333

 

 

(694.357)

 

(18.244.557)

Leif Östling

 

1.100.179

 

1.355.439

 

 

(353.925)

 

(354.065)

Hans Dieter Pötsch

 

1.926.251

 

15.994.320

 

 

(1.699.477)

 

(14.775.553)

Rupert Stadler

 

792.725

 

10.624.360

 

 

(650.915)

 

(10.117.385)

Summe

 

9.416.406

 

107.676.518

 

 

(7.870.299)

 

(103.535.287)