Arbeit der Ausschüsse

Der Aufsichtsrat hat insgesamt vier Ausschüsse gebildet, um die ihm obliegenden Aufgaben wahrzunehmen: das Präsidium, den Nominierungsausschuss, den Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG und den Prüfungsausschuss. Das Präsidium setzt sich aus jeweils drei Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen. Die Vertreter der Anteilseigner im Präsidium bilden den Nominierungsausschuss, den übrigen beiden Ausschüssen gehören je zwei Vertreter der Anteilseigner- und der Arbeitnehmerseite an. Die personelle Zusammensetzung der Ausschüsse zum 31. Dezember 2013 finden Sie im Kapitel Aufsichtsrat dieses Geschäftsberichts.

Das Präsidium des Aufsichtsrats kam im Berichtsjahr zu vier Sitzungen zusammen. Bei diesen Terminen wurden vor allem die Beschlüsse des Aufsichtsrats sorgfältig vorbereitet und die nicht vergütungsbezogenen vertraglichen Angelegenheiten des Vorstands behandelt.

Der Nominierungsausschuss hat die Aufgabe, dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung zu nennen. Dieser Ausschuss tagte 2013 ein Mal.

Der Vermittlungsausschuss musste im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht einberufen werden.

Der Prüfungsausschuss kam im Berichtsjahr fünf Mal zusammen. Schwerpunktthemen waren der Konzernabschluss, das Risikomanagement einschließlich des Internen Kontrollsystems sowie die Arbeit der Compliance-Organisation des Unternehmens. Darüber hinaus befasste sich der Prüfungsausschuss mit den Quartalsberichten und dem Halbjahresfinanzbericht des Konzerns sowie mit aktuellen Fragen der Rechnungslegung und deren Kontrolle durch den Abschlussprüfer. Außerdem hat der Prüfungsausschuss im Berichtsjahr die Ausschreibung für die Abschlussprüfung durchgeführt.

Zusätzlich trafen sich die Vertreter der Anteilseigner und der Arbeitnehmer jeweils vor den Aufsichtsratssitzungen zu getrennten Vorbesprechungen.