Interessenkonflikte

Das Mitglied des Aufsichtsrats der Volkswagen AG Herr Jürgen Dorn, der zugleich Mitglied des Aufsichtsrats der MAN SE und der MAN Truck & Bus AG ist, hat bei der Beschlussfassung am 24. April 2013 zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der MAN SE nicht teilgenommen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats der Volkswagen AG, der auch Vorsitzender des Aufsichtsrats der MAN SE ist, hat an der Beschlussfassung mitgewirkt.

In der vorgenannten Sitzung beschloss der Aufsichtsrat zudem, dass der Vorstand der Volkswagen AG in der Hauptversammlung der AUDI AG für die Wahl von Frau Ursula Piëch zum Aufsichtsratsmitglied sowie für die Wahl der übrigen Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat der AUDI AG für eine weitere Amtszeit stimmen wird. Das Mitglied des Aufsichtsrats der Volkswagen AG Frau Ursula Piëch hat an dieser Beschlussfassung nicht teilgenommen.

Der Aufsichtsrat stimmte in seiner Sitzung am 22. November 2013 dem Erwerb der MAN Finanzdienstleistungsgesellschaften durch Gesellschaften der Volkswagen Financial Services AG zu. Bei dieser Abstimmung enthielt sich Herr Jürgen Dorn der Stimme. Herr Prof. Dr. Ferdinand Piëch nahm an der Stimmabgabe teil.

Das Präsidium des Aufsichtsrats hat sich in seinen Sitzungen vom 24. April und 21. November 2013 mit Themen befasst, die vormals vom am 21. September 2012 aufgelösten Ausschuss für Geschäfte mit Großaktionären (AfGG) wahrgenommen wurden. Das Präsidium hat in diesem Rahmen Einzelzustimmungen zu Geschäften mit der Porsche Automobil Holding SE und dem Land Niedersachsen erteilt. Dabei haben die Präsidiumsmitglieder, die auch Mitglieder des Aufsichtsrats der Porsche Automobil Holding SE sind, an den Abstimmungen teilgenommen. Das Präsidiumsmitglied Herr Stephan Weil ist Ministerpräsident des Landes Niedersachsen und hat ebenfalls an den Abstimmungen teilgenommen. Dabei haben sich die Präsidiumsmitglieder bei ihrem Abstimmverhalten ausschließlich vom Unternehmensinteresse leiten lassen. Wesentliche materielle Interessenkonflikte waren insoweit nicht festzustellen. Die Zustimmung erfolgte jeweils einvernehmlich.

Andere erkennbare Interessenkonflikte sind im Berichtsjahr weder angezeigt worden noch aufgetreten.